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„Meistens belehrt uns erst der Verlust über den Wert der Dinge“
Arthur Schopenhauer (1788 - 1860)


Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit bezeichnet eine - in der Regel durch medizinische Einschätzung bestätigte - dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.
 
Mit der Rentenreform im Jahr 2000 wurde für alle Berufstätigen, die am 01.01.2001 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet oder bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Erwerbsunfähigkeit angemeldet hatten, die staatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgesetzt.

Zur privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit, die Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich einschließt, existiert kaum eine Alternative zur Bewahrung des gewohnten Lebensstandards.
  
Die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bietet bedeutende Vorteile gegenüber der staatlichen Rentenregelung. Bei entsprechender Vereinbarung wird man zum Beispiel nicht auf einen anderen Beruf verwiesen und erhält so die vertraglich zugesicherte Rentenleistung, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
 
Fragen Sie nach unserer unabhängigen Meinung, wenn Sie die verschiedenen Methoden der Absicherung der Berufsunfähigkeit kennen lernen möchten.
 
Gerne geben wir Ihnen auch weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage.